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Peter K. schrieb am 15.10. 2007 um 21:11:36 Uhr über

Sozialhilfeempfängersperma

Dieses beschäftigte schon das Bundesverwaltungsgericht, daß in einem in Juristenkreisen gerne herumgereichten Urteil befunden hat, daß es keine Diskriminierung der »schwulen Lebensweise« ist, daß ein schwuler Sozialhilfeempfänger die nach seiner Angabe zur Verwirklichung derselben minimal benötigten 100 - 150 Kondome im Monat nicht als Hilfe in besonderen Lebenslagen vom Amt bezahlt bekommt.


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