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mcnep, am 7.4. 2007 um 18:13:19 Uhr Terrorversicherung |
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Es mag für einige der hier mitlesenden Hauseigentümer von Interesse sein, dass die Kosten für eine die übliche Gebäudehaftpflicht begleitende Terrorversicherung mit dem Ziel, Gebäude- und Personenschäden abzudecken, welche nicht in der herkömmlichen Glas- und Feuerversicherung enthalten sind, als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar sind, vorausgesetzt, eine besondere Wohn- oder Vermietungssituation macht deren Abschluss zwingend erforderlich. |
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