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Gerhard schrieb am 3.9. 2024 um 05:57:09 Uhr über

Zweidrittelmehrheit

Die wird in Parlamenten benötigt, um die jeweilige
Verfassung,die der EU und/oder eines Staates,
ändern zu können. Die Notwendigkeit dieser Zweidrittelmehrheit soll dafür sorgen,daß nie an
einer Verfassung etwas Wesentliches geändert wird,
vor allem auf keinen Fall Änderungen bei den
Grund-und Menschenrechten.


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