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BSZ e.V. schrieb am 26.2. 2002 um 23:51:19 Uhr überKrank |
Krank: 13. Monatsgehalt gestrichen Wer dauerhaft arbeitsunfähig ist,muß damit rechnen, daß ihm der Arbeitgeber das 13. Monatsgehalt streicht - jedenfalls, wenn es ein leistungsbezogener Lohnbestandteil ist. Ein Arbeitnehmer, der sechs Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben war, hatte gegen seine Firma geklagt - erfolgslos. ArbG Frankfurt, Az. 17 Ca 1709/99 |
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