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Idoru schrieb am 21.6. 2000 um 11:16:06 Uhr überArbeit |
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Sobald die Magisterarbeit von Ihrem Prüfer und einem weiteren Gutachter, den der Prüfungsausschußvorsitzende auf Vorschlag des ersten Gutachters oder auf Ihren Vorschlag benennt, beurteilt worden ist, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung vom Prüfungsbüro. Erst dann könne Sie die schriftlichen und mündlichen Prüfungen ablegen.
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