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Vincent schrieb am 8.3. 2006 um 22:07:10 Uhr über

Elefantenangeleischutzabkommen

lizensiertes Elefantenangeln:
jedwedes Elefantenangeln in dessen Verlauf und Vorbereitung keine Hochseeyachtgroßmastabsägeaktionen, Telefonkabeldiebstähle oder Besitztumsverletzungen an Zirkussen oder indischen Transportunternehmen vorgenommen wurden,
ist bis auf Weiteres als lizensiert zu betrachten im Sinne einer vorläufigen, eingeschränkten Angelerlaubnis.
Je nach Staatenzugehörigkeit gelten bestimmte rechtliche Alters- Rassen- und Geschlechtsbeschränkungen.

gez. [Prof.Dr.Bimbo, i.A. Rat der Weisen]


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