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@ schrieb am 26.8. 2010 um 08:36:40 Uhr über

Marzipan

Für Marzipanschweine fünf Monate ins Gefängnis
Kommentare: 80Trackback-URL.Düsseldorf, 23.08.2010, Katharina Rüth


Weil sie Marzipan-Schweinchen mitgehen ließ, soll eine 49-Jährige ins Gefängnis.


Düsseldorf. Eine alleinerziehende Mutter soll fünf Monate ins Gefängnis, weil sie zehn Marzipanschweine nicht bezahlte. So urteilte das Amtsgericht Düsseldorf. Die Hartz-IV-Empfängerin war zuvor schon beim Diebstahl von Lebensmitteln erwischt worden.

Sie gelten als Glücksbringer, aber einer 49-Jährigen brachten sie jetzt alles andere als Glück: Weil sie am 30. Dezember 2009 in einer Konditorei zehn Marzipan-Schweinchen im Gesamtwert von 30 Euro mitgehen ließ, soll die alleinerziehende Mutter eines Sohnes (15) ins Gefängnis.

Vor dem Amtsgericht Düsseldorf macht die Angeklagte mit den schulterlangen grauen Haaren keinerlei Ausflüchte, räumt die Vorwürfe sofort ein: „Ich wollte sie eigentlich bezahlen, stand in der Schlange. Dann konnte ich der Versuchung nicht widerstehen und bin rausgerannt.“ Sie legt den Kopf schuldbewusst zur Seite: „Das war ein Fehler.“

Auch mal was Gutes
Die Klasse ihres Sohnes hatte ein Neujahrsfrühstück geplant. „Ich wollte, dass er nicht wieder das Billigste, sondern auch mal etwas Gutes mitbringt.“ Denn die kleine Familie lebt von Hartz IV, muss sparen, wo sie nur kann.

Ihr Junge sei schon so vernünftig, keine teure Kleidung zu wollen. Auch jetzt werde er nach den Ferien wieder von keinem Urlaub erzählen können. In seiner vorigen Schule sei er von Mitschülern gequält worden. Jetzt habe er die Schule gewechselt, eine Schulpsychologin helfe ihm.

Mit der Arge hat sie auch Probleme. Weil die Wohnung zu groß ist, zieht man ihr ein Teil des Hartz-IV-Geldes ab. Vorschläge für eine neue Wohnung wurden abgelehnt. Eine Bewährungshelferin konnte bisher keine einschneidende Verbesserung erreichen, nennt das Leben der Angeklagten „chaotisch“.

Zwei offene Bewährungen
Der 49-Jährigen und ihrem Sohn bleiben nach Abzug aller Kosten monatlich 173,77 Euro. Um den Speiseplan aufzubessern, hilft sie bei der Tafel, erhält dafür Frischgemüse.

Weihnachten 2007 hatte sie dennoch nicht genug, wurde erwischt, wie sie am 24.12. Käse, Wurst und Joghurt stahl. Und einige Monate zuvor hatte sie Waschmittel nicht be-zahlt. Insgesamt ist sie bereits 13 Mal verurteilt worden, saß auch schon im Gefängnis. Für die letzten beiden Taten erhielt sie Bewährungsstrafen.

Das gehe nun nicht mehr, erklärte die Staatsanwältin: „Sie wussten, was auf dem Spiel stand!“ Der Verteidiger bat, seiner Mandantin eine letzte Chance zu geben.

Kein Grundnahrungsmittel
Doch die Richterin erklärte: „Es ist nicht abzusehen, dass sich bei Ihnen in nächster Zeit etwas ändert.“ Also fehle eine positive Prognose, die eine Bewährung rechtfertigen würde. „Marzipan-Schweinchen sind kein Grundnahrungsmittel!“

Sie folgte dem Antrag der Staatsanwältin, verurteilte die Angeklagte zu fünf Monaten Haft. Nun ist zu erwarten, dass die beiden offenen Bewährungen widerrufen werden, sie insgesamt 14 Monate in Haft muss. Ihr Sohn kommt womöglich ins Heim. Sie kann noch Berufung einlegen.



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