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biggi schrieb am 28.7. 2004 um 22:37:29 Uhr über

Sachverhalt

Unterhalb der Ein-Prozent-Wahrscheinlichkeitsgrenze bin ich nicht verpflichtet,
mit dir darüber zu reden. Auch wenn dein Anwalt das behauptet, bleibt es sittenwidrig.


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