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tootsie schrieb am 3.5. 2016 um 22:46:07 Uhr über

Übersetzer

Das Wichtigste in Kürze: ich habe meinen Uniabschluss nachgeholt.

Damit habe ich einen Antrag beim Kultusministerium von Sachsen-Anhalt gestellt: die sollten mal prüfen, ob ich Dokumente für behördliche und gerichtliche Zwecke übersetzen darf.

Offensichtlich darf ich. Zumindest steht es so auf der Urkunde, die ich bekommen habe.

Nebenbei darf ich eine neue Berufsbezeichnung führen: »Staatlich anerkannter Übersetzer«.

Hoppla!


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