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Schreibakteur, am 27.8. 2010 um 00:09:20 Uhr Benimmregelverletzung |
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Bevor man mit dem Geld seiner Kunden abhaut, sollte man sich wenigstens für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Schließlich, hätten die Kunden gleich den Verdacht gehabt, dass sie es mit einem Betrüger zu tun haben, dann hätten sie das Geld wohl gar nicht erst herausgerückt.
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