>versenden | >diskutieren | >Permalink 
Christine, am 20.8. 2021 um 14:38:34 Uhr
Betreuer

Schwierig können Fälle sein, in denen dem Arzt bei älteren Patienten eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes in Folge von Krankheit, z.B. bei einer Demenz, auffällt.

Grundsätzlich darf der Arzt in einem solchen Fall keinen Kontakt zu den Familienangehörigen aufnehmen, sondern muss vorrangig den Patienten selbst dazu bewegen, sein Krankheitsbild gegenüber Angehörigen zu offenbaren. Dies gilt im Grundsatz sogar dann, wenn mit der fehlenden Weitergabe der Informationen der Patient selbst oder Dritte gefährdet werden können.

Ehre und Eigentum (HelmuthPannwitz): Im Einzelfall kann auch eine sog. Notstandslage (§ 34 StGB) vorliegen, die es dem Arzt erlaubt, Geheimnisse, die unter die Schweigepflicht fallen, zu offenbaren.


   User-Bewertung: /

Bewerte die Texte in der Datenbank des Assoziations-Blasters!

Hiermit wurden Dir 2 Bewertungspunkte zugeteilt. Wenn Dir ein Text unterkommt, der Dir nicht gefällt, drücke den Minus-Knopf, findest Du einen Text, der Dir gefällt, drücke den Plus-Knopf. Jede Bewertung verbraucht einen Deiner Bewertungspunkte.

Damit Deine Bewertungs-Punkte erhalten bleiben, muss ein Cookie auf Deinem Computer abgelegt werden. Bitte wähle, ob der Cookie für vier Monate oder nur für eine Woche gespeichert werden soll:

Mehr Informationen über das Bewertungssystem
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite