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wauz, am 12.11. 2001 um 16:55:19 Uhr
Hackenschuhe

Die Hackenschuhe wurden ihr im Gemüseladen zum Verhängnis, als sie auf einer nachher nicht mehr zu identizierenden Schale ausrutschte und sich den Knöchel brach. Ihre Forderungen nach Schmerzensgeld wurden anbetracht der 12 Zentimeter Absatzhöhe gerichtlich zurückgewisen und auch ihre Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung machte Zicken. Diese jedoch mußte zahlen, kündigte aber hernach den Vertrag.


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