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Stanislav de Mona schrieb am 31.1. 2022 um 18:38:49 Uhr über

Rüdiger

Das Amtsgericht Recklinghausen gibt einer Transfrau recht, die gegen ihren Ex-Nachbarn geklagt hatte. Der hatte sie nicht mit ihrem neuen weiblichen Vornamen Sophie Vivien ansprechen wollen, sondern sie hartnäckig weiter Rüdiger genannt (wir berichteten im April 2021). Sollte er sie weiter mit Rüdiger ansprechen, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.


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