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adsurb schrieb am 25.3. 2009 um 10:45:32 Uhr über

Raubkopie

§249 (StGB), Raub: (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

VEB Bibliographisches Institut Leipzig, Universal Lexikon, Band 3, S. 199, Leipzig 1986: Kopie, bildende Kunst, die genaue Nachbildung eines Kunstwerkes durch einen mit dem Schöpfer des Werkes nicht identischen Künstler.


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