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Der Lebende, am 5.1. 2014 um 00:56:44 Uhr
Robert-Steinhäuser-Gymnasium

Was das Lehrgeld betrifft, so war die Höhe desselben bei den verschiedenen Handwerken wiederum verschieden. Den Rothschmieden war das Annehmen von Lehrgeld ganz verboten; die Maler durften, falls der Lehrjunge kein Bier bei Tische erhielt, höchstens 24 Gulden nehmen, die Lederer 4, die Messingschläger 20 Gulden. – Auch bezüglich des Lohnes der Lehrlinge herrscht dieselbe Verschiedenheit. Bei einigen Handwerken wurde erst in den letzten Lehrjahren Lohn gezahlt, z. B. bei den Goldschlägern im siebenten Lehrjahre wöchentlich 8 Kreuzer. Bei den „Barchetwebern“ wieder richtete sich der Lohn nach der Arbeitszeit; die Schleifermeister hatten wöchentlich 15 Pfennig zu zahlen; bei anderen Handwerken war die Höhe des Lohnes der Vereinbarung überlassen.


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