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Bob, am 13.2. 2007 um 23:15:15 Uhr Vaterschaft |
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Es steht der meines Wissens erste Fall in der deutschen Rechtsgeschichte an, dass Wahrheitsfindung mit Freiheitsstrafe belegt werden soll: dann nämlich, wenn ein Vater sich um die nicht von der Kindsmutter abgesegnete Verifizierung seiner vorgeblichen Vaterschaft bemüht. Vielleicht wäre es doch besser gewesen, das Justizressort keiner Radikalfeministin zu überlassen. |
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