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superhirn, am 13.12. 2007 um 23:05:56 Uhr
Verkehrsteilnehmer

1. Kraftfahrzeugbesitzer, der sich mit seinem Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr befindet.
2. Jemand, der kein Kraftfahrzeug besitzt, sich aber dennoch mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr befindet (siehe Autodieb).
3. Fahrradfahrer.
4. Besucher im Puff.
5. Jemand, der einfach ein Teil des Verkehrs mitnimmt. Sollte im Strafgesetzbuch verboten werden.
6. Mir fällt nichts mehr ein, bin ja auch der erste hier, jetzt seid ihr dran!


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