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Das Arschloch, am 30.5. 2006 um 16:17:28 Uhr
Zonenrandgebiet

Neugliederung des Bundesgebietes

Die Neugliederung des Bundesgebietes ist der einzige Fall, in dem das Grundgesetz (Artikel 29) einen Volksentscheid vorsieht.
Wir streben die Verringerung der Anzahl der Bundesländer auf maximal acht durch einen solchen Volksentscheid an.
Die fünf Länder Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Branden­burg und Mecklenburg-Vorpommern sollen dabei zu einem starken Ost-Bundesland zusammengefaßt werden.
Um wirtschaftliche Impulse zu erzeugen, soll dieses neue, starke Bundesland eine Sonderbewirtschaftungszone (SBZ) bilden.
Niedrige Steuersätze, flexible arbeitsrechtliche Regelungen und eine entbürokratisierte und gestraffte Verwaltung sollen den Aufschwung vorantreiben.

Diese Sonderbewirtschaftungszone (SBZ) soll auch baulich vom Rest der Bundesrepublik getrennt werden.
Auf diese Weise soll unserer modernen, fortschrittlichen und zukunftsweisenden Idee einer solchen Zone Nachdruck verliehen werden.

( Auszug aus dem Parteiprogramm von »Die Partei« )


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