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mcnep, am 11.8. 2006 um 11:14:32 Uhr
Zwischenschenkelbereich

Seit 1969 sind sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren nicht mehr strafbar;
nur bei einer Beweisbarkeit erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden besteht
die Möglichkeit der Strafverfolgung wegen Tierquälerei. Sind bedeutsame körperliche
Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz
'nulla poena sine lege' (keine Strafe ohne Gesetz) nicht geahndet werden.


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