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Matthias schrieb am 10.8. 2014 um 22:04:09 Uhr über

Folter

Früher musste man als Angeklagter auf die Folter, wenn man nicht freiwillig gestand. Die Richter ließen die Angeklagten in der Folterkammer nackt ausziehen, um sie zu demütigen, damit sie schneller gestehen. Dann wurden dem Angeklagten die Foltergeräte erklärt. Viele Angeklagte baten dann den Richter auf Knien freiwillig gestehen zu dürfen. Das nützte aber nichts. Wenn die Folter erstmal angeordnet war, wurde sie auch durchgeführt. Unter scharfer Marter brüllte der Angeklagte das Geständnis heraus, das vom Gerichtsschreiber aufgezeichnet wurde. Wenn alles gestanden war, wurde er zum Tode verurteilt, vom Henker zum Marktplatz gebracht, musste aufs Podest steigen, wurde entkleidet und vor der jubelnden Menge nackt hingerichtet.


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