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Roper schrieb am 19.12. 2012 um 14:57:31 Uhr über

Hinrichtung

Seit der Hinrichtung der wg. Beihilfe/Anstiftung zum Tode verurteilten Edith Thompson am 9. Januar 1923 ist es Vorschrift, das zum Tode verurteilte weibliche Personen vor der Hinrichtung eine wattierte Schutz- oder Gummihose anziehen müssen.

Die schwangere Edith Thompson erlitt am Galgen hängend eine Fehlgeburt, sie bekam starke Blutungen und Teile der Gebährmutter fielen aus ihr heraus.
Diese abstoßenden Begleiterscheinungen führten seinerzeit zu einem Skandal und einer eingehenden Untersuchung.
Als Ergebnis wurde u.a. o. gen. Vorschrift erlassen.


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