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Christine schrieb am 7.3. 2020 um 12:10:51 Uhr über

Pflicht

Eine Narkoseeinwilligung muss künftig bei Kindern mindestens drei Unterschriften enthalten, die Aufklärung und Einverständnis bezeugen: Die des Kindes und die BEIDER Eltern. Sonst müsste schon ein akuter Notfall vorliegen, um Einverständnis zu vermuten ohne Geschäftsfähigkeit einzufordern. Andernfalls würde ich in JEDEM Fall aktive Sterbehilfe mutmaßen, denn JEGLICHE Sedoanalgesie IST Gewalt.


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