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Bob schrieb am 4.3. 2007 um 03:20:19 Uhr überSprachverbrechen |
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Sprachverbrechen gehören fast immer in die Kategorie der Delikte, die von den Tätern bewusstlos begangen werden. Da es keine Anklageinstanz gibt, greift den Tätern gegenüber die Regel ''Unkenntnis schützt vor Strafe nicht'' auch nicht.
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Was kann man tun, wenn »Sprachverbrechen« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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