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urgs schrieb am 20.2. 2005 um 02:24:37 Uhr über

Zamonien

Er verstand sich auf das Abhalten von Zamonien, obwohl er nicht das Amt dazu hatte. Ob das Tragen eines Hutes mit dreifacher Krone Amtsanmaßung ist, konnte nie geklärt werden, weil sämtliche Rechtspfleger diese Akte von einem hintersten Winkel in den nächsten schoben und sie deswegen bei der Umstellung auf EDV nicht erfasst wurde.


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