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biggi schrieb am 2.12. 2001 um 21:00:52 Uhr überresidenzpflicht |
Arbeitslos musst du jederzeit für das Arbeitsamt verfügbar sein. Als Asylbewerber darfst du nur nach Genehmigung der Ausländerbehörde Urlaub vom »Asyl« nehmen. Als Kinder unterliegst du der Schulpflicht, als Tuberkulosekranker der Quarantäne.
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