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gaua, am 10.3. 2006 um 20:01:36 Uhr
Elefantenangeleischutzabkommen

§ 7 Hubschrauber

§7.1
Zur Elefantenangelei dürfen keine Kampfhubschrauber verwendet werden.
Ebenso wird es mit einer Gefängnisstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft, wenn aus dem Hubschrauber geschossen wird, oder der Elefant absichtlich oder aus versehen mit Gegenständen beworfen wird.

§7.2
Der Elefantenangelhubschrauber darf bei einer Flughöhe von 11,7 Metern die empfundene Bodenlautstärke von 63 dB nicht überschreiten.



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