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Peter K. schrieb am 11.8. 2007 um 00:04:36 Uhr überGesetzgeber |
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Der eigentlich nur in der Juristensprache geläufige Ausdruck vom »Gesetzgeber« bedeutet eine subtile Distanzierung. Man redet aus gutem Grund vom Gesetzgeber - denn häufig ist es nicht der Bundestag, sondern der Reichstag gewesen, der Reichspräsident, und - horribile dictu - der Führer, der die konkreten Gesetze »gegeben« hat; und ausserdem: wer weiss, wie lange der Gesetzgeber wirklich noch der Bundestag ist. Der Juristenstand - um einige tausend Jahre älter als die parlamentarische Demokratie - weiss sehr wohl, wie rasch sich die politischen Verhältnisse sehr grundlegend ändern können. |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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