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Gabi schrieb am 22.5. 2016 um 07:10:42 Uhr über

Kennzeichnungspflicht

Zigaretten werden jetzt am Mundstück mit einer einzigartigen Kennzeichnung versehen, so dass man die Zigarettenstummel der Schachtel und letztlich über die Kreditkarte dem Käufer zuordnen kann. Das schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: die Reinigung für die weggeworfenen Stummel kann man dem Käufer in Rechnung stellen und wenn ein Minderjähriger mit einer Zigarette erwischt wird, kann man den Käufer finden.


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