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Dana schrieb am 20.7. 2000 um 00:24:02 Uhr überKerbholz |
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Unter einem Kerbholz versteht man einen Holzstab, der längs gespalten ist. Über die zusammengelegten Hälften werden vom Schuldner und Gläubiger Kerben quer eingeschnitten. Durch Aneinanderfügen können die gegenseitig getroffenen Vereinbarungen kontrolliert werden.
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Was kann man tun, wenn »Kerbholz« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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