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Christine schrieb am 10.8. 2018 um 08:24:10 Uhr über

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Wohnung wird gelegentlich zur Kulisse: Die Polizei bittet um Zutritt, zieht den Notarzt hinzu, der wiederum eine Zwangseinweisung vornimmt, die richterlich gegengezeichnet wird. In der Geschlossenen dann hängt es ganz vom Belieben des Schichtdienstes ab, wann die Zwangsmedikation vorgenommen wird. Ggf. kommt es dann auch zur Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung. Die Rettungskette führt ein Eigenleben, das kostenintensiv ist und zwar unterm Strich für die gesamte Gesellschaft, da die Anzahl der so Verbrachten jährlich in die Hunderttausend geht. Jeder Ertrinkende hat mehr Recht darauf Hilfe abzulehnen als der mit der Maßgabe der Selbst- oder Fremdgefährdung Untergebrachte.


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