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Tassilo schrieb am 25.3. 2010 um 09:11:18 Uhr über

Todesstrafe

Für schwere Verbrechen,wie Mord,Raubüberfall,Vergewaltigung,Kinderschändung und auch bei schweren Wirtschaftsverbrechen oder bei Hochverrat sollte die Todesstrafe angewandt werden.
Da dies eine nicht zu revidierende Bestrafung ist,muss jedoch eindeutig die Schuld des Delinquenten geklärt sein.
Als Methode würde ich entweder eine Art Einschläferung durch die Spritze vorsehen oder das Fallbeil.



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