>versenden | >diskutieren | >Permalink 
Tobias, am 30.1. 2017 um 23:14:23 Uhr
arschärztliches-Gutachten

Ohne ein arschärztliches-Gutachten guckt ein veritabler Arschbehandlungssachverständiger oder ein anerkannter Hinternspezialist deinen Arsch gar nicht erst an. Deshalb beim Verdacht auf eine Arscherkrankung immer zuerst zum Arschmediziner in die nächstgelegene Arschheilkundepraxis. Nur dort bekommst du bei Bedarf auch ein hochwirksames Arschschmerzenunterdrückungsmedikament verschrieben, und das ist oft schon der erste Schritt zur Arschgesundung!


   User-Bewertung: /

Bewerte die Texte in der Datenbank des Assoziations-Blasters!

Hiermit wurden Dir 2 Bewertungspunkte zugeteilt. Wenn Dir ein Text unterkommt, der Dir nicht gefällt, drücke den Minus-Knopf, findest Du einen Text, der Dir gefällt, drücke den Plus-Knopf. Jede Bewertung verbraucht einen Deiner Bewertungspunkte.

Damit Deine Bewertungs-Punkte erhalten bleiben, muss ein Cookie auf Deinem Computer abgelegt werden. Bitte wähle, ob der Cookie für vier Monate oder nur für eine Woche gespeichert werden soll:

Mehr Informationen über das Bewertungssystem
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite