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Riccardo schrieb am 1.1. 2006 um 17:13:58 Uhr überorganentnahme |
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Organentnahme ohne ausdrückliche Einwilligung ist nichtgastronomischer Kannibalismus und daher abzulehnen. Urlauber in z.B. Österreich oder Spanien müssen eine Willenserklärung bei sich tragen bzw. sich in ein Zentralregister eintragen, wenn Sie vermeiden wollen, dass ihnen im Falle eines schweren Unfalls bei schlagendem Herzen Organe entnommen werden. |
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