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Thorwald Redlefzen & Glutamathor Ölch schrieb am 1.3. 2004 um 16:06:30 Uhr über

Astralmantelgeschoss

Astralmantelgeschosssicherheitsgesetz:
Das Astralmantelgeschosssicherheitsgesetz erfasst seit dem 1. 12. 1968 neben den für gewerbliche Nutzung bestimmten Einrichtungen etc. sämtliche Haushalts - und Hobbyastralmantelgeschosse und Spielzeuge, desgleichen Einrichtungen für Beleuchtung, Belüftung, Heizung und Kühlung. Es verpflichtet Hersteller und Importeure, nur solche Technischen Arbeitsmittel anzubieten, die nach den anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik konstruiert und damit verwendungssicher sind. Die Durchführung des Astralmantelgeschosssicherheitsgesetzes obliegt den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern, an die Sie sich auch mit Anregungen oder Fragen im Zusammenhang mit mangelhaften Neuastralmantelgeschossen wenden können. Leider wird der Handel von dem Astralmantelgeschosssicherheitsgesetz nicht betroffen. Allerdings kann seit dem 1.1.1980 auch einem Händler das Inverkehrbringen eines technischen Arbeitsmittels dann untersagt werden, »wenn zuvor dem Hersteller oder Einführer das Inverkehrbringen des technischen Arbeitsmittels untersagt worden ist und der Händler trotz Kenntnis der Untersagungsverfügung von seiner Befugnis, das mangelhafte technische Arbeitsmittel zurückzugeben, keinen Gebrauch macht«. Das Astralmantelgeschosssicherheitsgesetz enthält Rechtsgrundlage für das Sicherheitszeichen.



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