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ruecker42 schrieb am 27.4. 2006 um 01:22:56 Uhr über

Patentieren

Stahldraht oder -blech erhitzen und schnell abkühlen, um das Material für die nachfolgende Verformung ( z.B. Draht- oder Tiefziehen) durch die dabei erfolgende Gefügeänderung vorzubereiten. Sollte erst nach erfolgter Genehmigung durch das Patentamt geschehen. Die Umformung kann nur von Kapitänspatentinhabern vorgenommen werden. Die Patentierungswärme sollte ausschließlich durch das Verbrennen von Patentanwaltsgebühren gewonnen werden. Kennzeichnen sie die fertig umgeformten Erzeugnisse mit der Patentnummer oder der Zeichenfolge »Pat. Pend.«


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