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Rüdi Rumpel schrieb am 5.1. 2014 um 00:52:37 Uhr überZüchtigung |
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Beginnen wir mit der Darstellung des Nürnbergischen Lehrlingswesens im sechszehnten Jahrhundert! In der Werkstatt des zünftigen Meisters sollte der Lehrling so vollständig in dem erwählten Handwerk ausgebildet werden, daß er zunächst ein tüchtiger Geselle und schließlich ein tüchtiger Meister werde. Man unterschied scharf zwischen „gesperrten“ und „geschenkten Handwerken“; in ersteren konnten nur Bürgerssöhne das Meisterrecht erwerben, während dasselbe bei den „geschenkten Handwerken“ auch fremden Gesellen zugänglich war. Der Bevorzugung, welche den Bürgerssöhnen das Institut der „gesperrten Handwerke“ gewährte, stand die Verpflichtung gegenüber, daß kein Mitglied dieser Handwerke außerhalb der Stadt sein Handwerk betreibe, und zur Sicherung der Einhaltung dieser Verordnung war bestimmt, daß der Lehrling innerhalb der ersten acht Wochen seiner Lehrzeit Nürnbergischer Bürger werden mußte. |
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