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Markus schrieb am 30.8. 2010 um 15:19:45 Uhr über

Zuchthaus

Österreich kannte bis 1995-dem Jahr des EU-Beitritts-die »Kerkerstrafe« als-selten angewandten-Ersatz der Todesstrafe,bzw.als verschärfte Form des Zuchthauses.
Umgangssprachlich wurde darüber hinaus die haftinterne Arrestzelle als »Kerker« bezeichnet.
Die Kerkerstrafe wurde ausschließlich bei einfacher oder mehrfacher »lebenslanger« Haft verhängt:sie sah die Unterbringung des Sträflings in isolierender Einzelhaftbei Wasser und Brot und einfachster Bettstatt« sowie zum Jahrestag der Tat die Ankettung und Unterbringung in Dunkelhaft vor.
Tatsächlich wurde diese Strafe nur selten verhängt.


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