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news schrieb am 29.5. 2009 um 11:25:51 Uhr über

Zuchthaus

Mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus wird in Zukunft der Besuch von sog. Terrorcamps bestraft. Dies beschloss der Bundestag im Zuge einer umfassenden Reform des Strafrechts. Die bloße Kontaktaufnahme zu einer terroristischen Vereinigung kann mit drei Jahren Zuchthaus geahndet werden. Ebenfalls von Zuchthausstrafe betroffen werden Beschaffer von Waffen im Zusammenhang mit Anschlägen.


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