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Schlumpf, am 20.10. 2015 um 18:22:59 Uhr
Schlumpfhausen


Unseren Botschaftern, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministern und Ministerresidenten wird der Urlaub von Uns auf Antrag des Reichskanzlers bewilligt.
In allen anderen Fällen wird der Urlaub vom Reichskanzler ertheilt; jedoch können die einer Gesandtschaft oder einem Konsulate vorstehenden Beamten ihren Untergebenen zu Reisen außerhalb Deutschlands Urlaub bis zur Dauer einer Woche ertheilen.


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