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mcnep schrieb am 18.10. 2008 um 08:03:41 Uhr über

Auge-um-Auge

Im 13. Jahrhundert galt in England, wie wir aus den Schriften des Hofjuristen Henry de Bracton wissen, bei Vergewaltigung das Lex talionis, die bekannte Auge-um-Auge - Regel. Wobei der Straftäter nicht nur die Glieder verlor, mit welchen er tatkräftig gesündigt hatte, nämlich die Hoden, 'die seine heiße Lust entfachten' (»qui calorem stupri induxerunt«), sondern auch jene, die ihn die Schönheit seines Opfers erst erblicken ließen: Die Augen. (»Oculus igitur amittat propter aspectum decoris quo virginem concupivit.«)


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