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biggi schrieb am 16.10. 2004 um 23:05:57 Uhr überEingebundenheit |
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Ob Enteignung innerhalb eines Systems durch das System selbst begründet werden muss? Ab wann ist eine Hausbesetzung eine wirtschaftlich ernstzunehmende zweckbestimmte Form der Nutzung, die dich zu einer vertragsfähigen Partei werden lässt? Wo ist ein Übergang von Enteignung zu Bürgerkrieg zu begründen, wenn das System in sich selbst abgeschlossen und in keine internationalen Organisationen eingebunden ist?
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