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dickes rundes Metfaß, am 19.1. 2001 um 15:57:47 Uhr
Gesellschaftsvertrag

Es ist nicht ganz richtig, daß, wenn jeder Eigentümer seiner selbst und seines Hab und Guts ist, man keinen Gesellschaftsvertrag mehr bräuchte. Im Gesellschaftsvertrag hat man ja gerade die Möglichkeit, zu klären und zu vereinbaren, wieviele dieser Rechte man an die Gemeinschaft abzutreten bereit ist (und damit alle Nachkommen bindet, aber das ist ein anderes Problem...). Nur durch gemeinsamen Verzicht auf gewisse Rechte entsteht eine Gesellschaft.


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