>Info zum Stichwort Kantönligeist | >diskutieren | >Permalink 
mcnep schrieb am 24.2. 2007 um 14:34:07 Uhr über

Kantönligeist

In den Kantonen Glarus und Waadt ist es verboten, eine Frau zu satteln, wenn ihr Blutfluss auf die Zeit eines kirchlichen Hochfests fällt. Und wer den Kanton Appenzell–Innerrhoden als Sieger im Ziegenblasen verlässt, kann schon an der Grenze zum Kanton St. Gallen wegen 'Hippendemolition' zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt werden.


   User-Bewertung: /
Bedenke: Uninteressante und langweilige Texte werden von den Assoziations-Blaster-Besuchern wegbewertet!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Kantönligeist«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Kantönligeist« | Hilfe | Startseite 
0.0055 (0.0033, 0.0007) sek. –– 821915417