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Bettina Beispiel schrieb am 25.4. 2006 um 07:17:28 Uhr über

Netzaktivist

(Hyper-) Links und Recht(s)

Freispruch: Die Revision der Staatsanwaltschaft Stuttgart beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am war nicht erfolgreichdas OLG bestätigt den Freispruch der vorherigen Instanz. Dort urteilte das Landgericht: Links auf illegale Inhalte sind nicht strafbar, wenn sie im Zuge einer Dokumentation über das Zeitgeschehen bzw. Satire erfolgen. Und ODEM.org ist bzw. enthält eine solche Dokumentation, der Vorlesedienst FreedomFone ist eine Satirezu diesem Schluss kam zumindest das Landgericht Stuttgart am 15. Juni 2005 in zweiter Instanz.
Noch in der ersten Instanz verurteilte das Amtsgericht Stuttgart den Angeklagten u.a. wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen – und wurde in der juristischen Fachliteratur stark kritisiert.



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