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Bettina Beispiel, am 15.4. 2018 um 16:53:10 Uhr
Steuerkohle

Kohlesteuer (19171922)

Vom 1. August 1917 bis zum 15. November 1922 wurde auf Grundlage des Kohlensteuergesetzes vom 8. April 1917 eine Steuer auf in Deutschland geförderte und importierte Kohle erhoben. Steuerpflichtig waren die knapp 1000 Betriebe, die Presskohle herstellten, sowie Importeure. Die Bemessung erfolgte anhand des Verkaufspreises beim Hersteller.[15] Der Steuersatz betrug zunächst 20 % (entsprechend knapp 10 % des Einzelhandelspreises) und stieg bis auf zuletzt 40 %.[16] Die Einführung der Steuer wurde mit hohen Lasten des Reichshaushalts durch den Ersten Weltkrieg begründet.[15]


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