>versenden | >diskutieren | >Permalink 
vom Schwerte, am 7.5. 2008 um 23:21:08 Uhr
Toothing

Sogenannte »Toother« sind begehrte Partner. Schade nur, dass der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass Kosten einer aussergewöhnlichen Zahnsanierung nur eingeschränkt absetzbar sind. Sonsten hätte sich auch das Finanzamt über eine reduzierte Steuer an den Kosten beteiligt. Einige Steuerberater prüfen noch, ob sie für ihre Mandanten das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Anwälte meinen, es gäbe ein Grundrecht auf Toothing, das nicht eingeschränkt werden dürfe.
Schließlich partizpiere der Staat auf der anderen Seite an den erhöhten Einkommen der Zahnärzte.


   User-Bewertung: +2

Bewerte die Texte in der Datenbank des Assoziations-Blasters!

Hiermit wurden Dir 2 Bewertungspunkte zugeteilt. Wenn Dir ein Text unterkommt, der Dir nicht gefällt, drücke den Minus-Knopf, findest Du einen Text, der Dir gefällt, drücke den Plus-Knopf. Jede Bewertung verbraucht einen Deiner Bewertungspunkte.

Damit Deine Bewertungs-Punkte erhalten bleiben, muss ein Cookie auf Deinem Computer abgelegt werden. Bitte wähle, ob der Cookie für vier Monate oder nur für eine Woche gespeichert werden soll:

Mehr Informationen über das Bewertungssystem
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite