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Schmidt schrieb am 24.9. 2025 um 14:16:14 Uhr überplünderungdertoten |
man muß sich nun nicht mehr um eine zustimmung der lebenden bemühen, wenn man zu lebzeiten nicht widersprochen hat darf man ungefragt ausgeplündert werden. es gibt sogar beispiele von lebenden die widersprechen und auch ausgeplündert werden. da ist es doch wesentlich besser vorher tot zu sein bevor man ausgeplündert wird. dann muß man die blöden fressen der plünderer nicht sehen. |
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