Rittertum und höfische Kultur:
· Bei den ‚germanischen' Völkern galt jeder waffenfähige Bauer als Krieger
· Bei den Franken : Anbindung der Kriegspflicht an den Grundbesitz (nur Eigengut verpflichtet zum Heerdienst)
· Karl der Große, 807: Nur wer mehr als drei Hufe besitzt, muß Heerdienst leisten. Wer weniger besaß, mußte sich mit anderen zusammentun, um einen anderen auszurüsten
· Ausrücken mußten auch alle Inhaber eines beneficiums = ‚Gabe'
= Lehen
· Ab dem 9., verstärkt ab dem 10. Jahrhundert: Tendenz der Bildung eines Berufskriegertums, auf Basis des »Lehenswesens«
· Unter Konrad II. - 12. Jahrhundert: Auftreten von »Ministerialen« - Unfreien, als »milites«, also Kriegern. Beständige Aufwertung unter seinen Nachfolgern
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