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Ein Rentner ist eine Person, die nicht mehr überwiegend erwerbstätig ist und ihren Lebensunterhalt aus einer Rente, also einer gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistung, bestreitet.
In Österreich bezeichnet man einen Rentner als Pensionist, die gesetzliche Rente als Pension.
Pensionäre ähneln Rentnern. Sie erhalten statt einer Rente eine Pension, also eine meist staatliche Versorgungsleistung, die nicht auf vorher eingezahlten Beiträgen beruht, sondern eine Fortsetzung früherer Gehaltszahlungen ist. Die praktischen Unterschiede zwischen Rentnern und Pensionären sind gering. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird nicht scharf zwischen beiden unterschieden.
Personen, die von ihrem angesparten Vermögen leben, gelten nicht als Rentner.
Eine Person, die von regelmäßigen Zahlungen aus angelegtem Kapital oder der Verpachtung von Land lebt, bezeichnet man als Rentier.
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