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Tobias schrieb am 18.2. 2018 um 14:37:22 Uhr überarschärztliches-Gutachten |
Man kann nicht oft genug darauf hinweisen. Ohne ein arschärztliches-Gutachten guckt ein veritabler Arschbehandlungssachverständiger oder ein anerkannter Hinternspezialist deinen Arsch gar nicht erst an. Deshalb beim Verdacht auf eine Arscherkrankung immer zuerst zum Arschmediziner in die nächstgelegene Arschheilkundepraxis. Nur dort bekommst du bei Bedarf auch ein hochwirksames Arschschmerzenunterdrückungsmedikament verschrieben, und das ist oft schon der erste Schritt zur Arschgesundung!
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